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Verwaltung & Politik - Behördenführer Drucken
Kleiner Waffenschein

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Sie benötigen einen Waffenschein zum Führen von Gas- , Schreckschuss und Signalwaffen mit PTB Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, der Geschäftsräume bzw. Ihres befriedeten Besitztums.

  Allgemeine Informationen
Der Waffenschein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Waffenrechtsbehörde erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen:
Zuverlässigkeit
Mindestalter: 18 Jahre
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit fordert die Ordnungsbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) an.
  Was wird benötigt?
Von Fall zu Fall unterschiedlich, insbesondere in Bezug auf das nachzuweisende Bedürfnis. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.
  Gebühren
50,-€
  Wichtige Hinweise/Fristen
Über anderweitige Schutzmöglichkeiten informiert Sie gerne die Beratungsstelle der Polizei Cloppenburg, Bahnhofstr. , 49661 Cloppenburg , 04471- 943- 0
  Rechtsgrundlagen
Waffengesetz und die dazu erlassenen Verordnungen.
  Ansprechpartner


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