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Sie benötigen einen Waffenschein zum Führen von Gas- , Schreckschuss und Signalwaffen mit PTB Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, der Geschäftsräume bzw. Ihres befriedeten Besitztums.
Allgemeine Informationen |
Der Waffenschein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Waffenrechtsbehörde erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen:
Zuverlässigkeit
Mindestalter: 18 Jahre
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit fordert die Ordnungsbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) an. |
Was wird benötigt? |
| Von Fall zu Fall unterschiedlich, insbesondere in Bezug auf das nachzuweisende Bedürfnis. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner. |
Gebühren |
| 50,-€ |
Wichtige Hinweise/Fristen |
| Über anderweitige Schutzmöglichkeiten informiert Sie gerne die Beratungsstelle der Polizei Cloppenburg, Bahnhofstr. , 49661 Cloppenburg , 04471- 943- 0 |
Rechtsgrundlagen |
| Waffengesetz und die dazu erlassenen Verordnungen. |
Ansprechpartner |
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