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Personaltransfer: Stichtage ausgesetzt
Im Förderprogramm „Personaltransfer“ der NBank, über das Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen eingesetzt werden können, gibt es keine Antragsstichtage mehr. Anträge können ab sofort jederzeit eingereicht werden. Für die Antragsteller hat das den Vorteil, dass Hochschulabsolventen entsprechend schnell einen Arbeitsvertrag erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.nbank.de.
Personalentwicklungsberatung
Am 15. September 2009 startet das neue Programm „Personalentwicklungsberatung“ der NBank. Die Personalentwicklungsberatung soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Um einen Anreiz zur Inanspruchnahme von Beratungen zu geben, wird ein Zuschuss zu den Kosten für eine begleitende und/oder konzeptionelle Beratung für Maßnahmen der Personalentwicklung gewährt. Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Personalentwicklungsberatung zur Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen entstehen. Dabei geht es insbesondere um • eine systematische Erfassung der betrieblichen Weiterbildungsbedarfe • die Erarbeitung von betrieblichen Konzepten zur Umsetzung der Weiterbildung und zur Implementierung der erweiterten Qualifikationen in den Betriebsablauf • die Begleitung von Qualifizierungsmaßnahmen für Betriebsange-hörige • die Unterstützung der Betriebe in administrativen Fragen der Qualifizierungsförderung. Der Fördersatz beträgt max. 50 %, wobei die Höchstfördersumme auf 400 Euro pro Tagewerk begrenzt ist. Anträge können laufend eingereicht werden, mindestens jedoch vier Wochen vor dem geplanten Beratungstermin. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.nbank.de/Unternehmen/ Wirtschaft/Innovation/Personalentwicklungsberatung.php. Berater, die sich für das Programm akkreditieren lassen möchten, können unter www.nbank.de/Beraterboerse/index.php weitere Informationen erhalten.
Niedersächsisches Service & Sales Desk Polen bietet niedersächsischen Unternehmen Unterstützung in Polen
Mit dem niedersächsischen Service & Sales Desk Polen bietet die IHK Osnabrück-Emsland federführend für die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern und in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie NGlobal Unternehmen des Landes ein Markterschließungsinstrument im Bereich polnischer Märkte an. Die Unternehmen können eine kostengünstige und effiziente Vermarktungsunterstützung für den Auf- und Ausbau von Geschäftsbeziehungen und bei der Gründung von Niederlassungen in Polen nutzen. Das Außenwirtschaftsberatungsprogramm beinhaltet zudem Fördermöglichkeiten des Landes für kleine mittlere Unternehmen (KMUs) aus Niedersachsen. Die Partner des Service & Sales Desk sind Frau Patrycia Kosta (Kooperationspartnerin Niedersachsen) und die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer in Warschau.
Wirtschafts- und Finanzkrise a) Beratungshotline der NBank b) Anhebung der Fördersätze für einzelbetriebliche Investitionsförderung (GA)
a) Die NBank bietet eine spezielle Beratungs-Hotline für Unternehmen an, die als Folge der Finanzmarktkrise Engpässe bei der Beschaffung frischen Kapitals haben. Betroffene können sich bei ersten Zeichen von Problemen über das Förder- und Beratungsangebot informieren und sich von Experten der NBank schnell und gezielt beraten lassen. Entscheidend ist, dass die Unternehmen sich frühzeitig melden, um ihre Zukunft zu sichern. Ihren ersten Kontakt für Information und Beratung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0511/30031-309. Alle weiteren Informationen zu den Unterstützungsangeboten erhalten Sie über die Homepage der NBank (http://www.nbank.de/).
b) Investitionsanreize für Unternehmen bietet das Niedersächsische Wirt-schaftsministerium: Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wurden die Fördersätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung (GA) angehoben.
Folgende Fördersätze gelten für Unternehmen im Landkreis Cloppenburg
• Errichtung einer Betriebsstätte: kleine Unternehmen: 20 % (statt 15 %); mittlere Unternehmen: 10 % (statt 7,5%) • Erweiterung einer Betriebsstätte: kleine Unternehmen: 15 % (statt 12 %); mittlere Unternehmen: 7,5 %
Des weiteren wurde der Fördertatbestand „Rationalisierung“ in den Förderkatalog für 2009 wieder mit aufgenommen. Die erhöhten Fördersätze und die Ausweitung der Fördertatbestände geben zusätzliche Impulse für arbeitsplatzschaffende und –sichernde Investitionen in Unternehmen. Die neuen Fördersätze gelten ausschließlich für Anträge, die im laufenden Jahr bewilligt werden. Alle Details rund um die GA-Förderung und den zur Ermittlung der Prioritäten notwendigen Punktekatalog finden Sie im Internet unter http://www.nbank.de/. Nähere Auskünfte, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und dem An-tragsverfahren, erteilt auch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 04471/15-236 oder 04471/15-365.
Förderprogramm des Bundes für betriebliche Kinderbetreuung wird erweitert
Mit dem im Februar 2008 gestarteten Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ fördert das Bundesfamilienministerium bundesweit die Einrichtung von neuen betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsplätzen. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten. Seit dem 1. September 2008 bietet das Förderprogramm neue Möglichkeiten: Jetzt können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe an dem Programm teilnehmen. Hochschulen, die neue Plätze für die Kinder ihrer Studierenden schaffen, erhalten dafür ebenfalls Unterstützung. Ziel der Neuausrichtung ist es, mehr Beschäftigte und jetzt auch Studierende darin zu unterstützen, Familie und Beruf gut miteinander in Einklang zu bringen. Inzwischen gibt es seit August 2008 die ersten Gruppen aus Mitarbeiterkindern in Einrichungen der Kindertagesbetreuung, die gefördert werden. Die Erfahrungen seit Start des Programms zeigen, dass dieses auf eine weitgreifende Bewegung für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf trifft, die auch bei Un-ternehmen Aktivitäten hervorruft. Das Förderprogramm unterstützt die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bestehenden oder neuen Ein-richtungen. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis maximal 6.000 Euro pro Platz und Jahr werden finanziert. Die Förderung ist als Anschubfi-nanzierung für die ersten zwei Jahre konzipiert. Bis 2011 stehen insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. An-tragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Träger der Kinderbetreu-ungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen zur Schaffung der neuen Betreu-ungsplätze für die Kinder der Beschäftigten kooperieren, oder das Unternehmen selbst. Mehr Details erfahren Sie im Internet unter http://www.erfolgsfaktor-familie.de/. Hier werden Sie umfassend über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zum Förderprogramm informiert.
Für weitere Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragsstellung steht Ihnen die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der Tel. 0800-0000945 (kostenlos) gerne zur Ver-fügung.
Neue Personaltransfer-Richtlinie
Am 1. Oktober 2008 ist die neue Personaltransfer-Richtlinie in Kraft getreten. Gefördert wird die Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur Bearbeitung von Innovations- oder Kooperationsprojekten in kleinen und mittleren Unternehmen. Es sollen neue bzw. erheblich verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden, die für das Unternehmen eine Erhöhung der eigenen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel haben. Förderfähig ist die Beschäftigung von max. 2 Innovationsassistenten pro Unter-nehmen. Weitere Innovationsassistenten können bezuschusst werden, wenn die bereits geförderten Personen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis über-nommen wurden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der Bruttomonatsvergütung, max. jedoch 1.000,00 Euro je Innovationsassistent/in für jeden vollen Beschäfti-gungsmonat, höchstens für 12 Monate. Nach Antragstellung bei der NBank muss die Erteilung des Zuwendungsbeschei-des abgewartet werden, erst danach darf der Innovationsassistent angestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Innovation /Personaltransfer.php
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